Über das digitale Hinweisgebersystem können Sie Hinweise zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und weiteren Rechtsverletzungen abgeben. Dieses System steht sowohl Mitarbeitenden der Buchler GmbH als auch externen Personen zur Verfügung.
Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Die Informationen werden von der externen, unabhängigen Ombudskanzlei, RA Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider Kanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht (https://hendrikschneider.eu) entgegengenommen und im Rahmen eines sorgfältigen und vertraulichen Prozesses bearbeitet.
Zur Einordnung des Sachverhalts, den Sie melden möchten, bietet Ihnen unser System Auswahlmöglichkeiten mit Erklärungen als Hilfestellung. Nach der Hinweisabgabe bestehen Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten zur Ombudskanzlei.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Hinweisgeberrichtlinie.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.