Buchler GmbH
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Korruption / Bestechung →
Hierunter fallen insbesondere die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie von Amtsträgern. Demnach ist es verboten, Vorteile anzunehmen oder anzubieten, um einen anderen zu einem unredlichen Verhalten in einem geschäftlichen Kontext, insbesondere zu einer Bevorzugung im Wettbewerb, zu bewegen.
Diebstahl / Unterschlagung →
Unter Diebstahl fällt die unerlaubte Wegnahme fremder Sachen, um sie selbst zu nutzen oder einem anderen zukommen zu lassen. Fremde Sachen können insbesondere Betriebsmittel, Ware oder auch das Eigentum von Kollegen sein.
Unterschlagung meint die rechtswidrige Aneignung von Geldern, Eigentum oder anderen Vermögenswerten durch eine Person, um diese für persönliche Zwecke zu verwenden.
Betrug →
Betrug meint absichtlich falsche Darstellungen und Täuschungen, um sich selbst oder einem anderen einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, der ihm sonst nicht zustehen würde.
Geldwäsche / Illegale Zahlungen →
Geldwäsche ist ein Prozess, bei dem illegale Einnahmen, die aus einer Straftat stammen, in den legalen Finanzkreislauf eingeführt werden, um ihre Herkunft zu verschleiern.
Sexuelle Belästigung / Sexualdelikte →
Hierunter fallen sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch gegenüber Mitarbeitern.
Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht →
Hierunter fallen Handlungen, die darauf abzielen, den fairen Wettbewerb zu behindern, den Markt zu manipulieren oder die Verbraucher zu schädigen (bspw. durch Kartellbildung, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Preisabsprachen, Marktabsprachen, irreführende Werbung).
Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften →
Hierunter fallen Handlungen, die dazu dienen, die finanzielle Lage des Unternehmens falsch darzustellen oder zu verschleiern.
Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsvorschriften →
Hierunter fallen Handlungen, die die Sicherheit, Gesundheit oder Rechte von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz gefährden oder verletzten. Arbeitnehmerschutzvorschriften sind Vorschriften, die dem Schutz der Mitarbeiter dienen (z.B. Arbeitnehmer-Entsende-, Arbeitnehmerüberlassungs-, Arbeitsschutz-, Arbeitszeit-, Mindestlohngesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung).
Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz / Mobbing →
Hierunter fallen Diskriminierungen bzw. Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Alter, sexuelle Identität oder Behinderung. Eine Form der Diskriminierung stellt Mobbing am Arbeitsplatz oder die Benachteiligung aufgrund der genannten Merkmale dar.
Verstoß gegen die Datenintegrität →
Ziel der Datenintegrität besteht darin, alle Arten von Informationen zu schützen, unabhängig davon, ob sie digital oder analog sind, von einer natürlichen Person stammen oder nicht. Ein Verstoß liegt vor, wenn die Integrität von Daten, d.h. ihre Vollständigkeit, Konsistenz, Korrektheit, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit, beeinträchtig wird (bspw. Datenmanipulation, Datenbeschädigung, fehlende Datensicherheit).
Verstoß gegen Datenschutz →
Der Datenschutz befasst sich ausschließlich mit personenbezogenen Daten. Ein Verstoß liegt beispielsweise bei unberechtigter Offenlegung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, die zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden für natürliche Personen führen könnte, vor.
Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften →
Hierunter fallen Verstöße gegen Gesetze, die Verschmutzung von Luft, Wasser oder Boden, die unzureichende Abfallentsorgung, verhindern sollen und die Nichtbeachtung von Umweltauflagen.
Sonstiger straf- oder bußgeldbewehrter Verstoß →
Ein Hinweis kann sich auch auf sonstige Straftaten oder Ordnungswidrigkeit beziehen, die in dieser Liste nicht genannt werden.